Anfrage starten
Anfrage Formulare zur Kalkulation maßgeschneiderter Angebote.
0 29 04 - 97 66 80
Ihre unabhängige Beratung in allen Fragen zu Factoring & Finanzierung.
Kontakt
Mailen Sie uns Ihre Fragen gerne vorab - Wir melden uns.

Factoring Definition & Glossar

Definition zu allen Factoring-Fachbegriffen, von Andienungspflicht über Factorabilität, Einredefreiheit, Konzentrationsklausel und Selbstprüfungslimit bis zu Verifizierung.

Factoring ist der einmalige oder fortlaufende Verkauf aller oder ausgesuchter Forderungen aus Waren-, Dienstleistungs- oder Handelsgeschäften an einen Factor. Die Factoringgesellschaft wird juristischer Eigentümer der Forderung mit allen Rechten und Pflichten.

Daher setzt der Ankauf immer voraus, dass die Leistung bei Rechnungsstellung vollständig und einredefrei erbracht ist. Unternehmer nutzen fast immer "Echtes Factoring", welches den Schutz vor Forderungsausfällen bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden einschließt.

Ablauf beim offenen Full Service Factoring:


Factoring-Ablauf-FGM

Erklärung aller Factoring Begriffe:

All-In Factoringgebühr: Eine All IN Gebühr wird von einigen Gesellschaften bis 1 Mio. € Jahresumsatz angeboten. Factoringgebühr, Zins und Debitorenprüfkosten sind dann in einer festen Gesamtkondition zusammengefasst.

Andienungspflicht: Für Debitoren, deren Forderungen Sie ins Factoring bringen, besteht bei fast allen Anbietern eine Andienungspflicht. Dies bedeutet, dass dann die Rechnungen der für das Factoring benannten Debitoren fortlaufend in den Ankauf gebracht werden müssen.

Ausfallrisiko: Hierunter ist das Risiko des Zahlungsausfalls eines Debitors, z.B. auf Grund von Insolvenz, zu verstehen. Der Factor übernimmt dieses Ausfallrisiko meist bis zu 100 %, ohne Regress, Rückversicherungsfähigkeit vorausgesetzt.

Ausschnittsfactoring (s. auch Selektives Factoring): Hier wird der Forderungsankauf auf bestimmte Debitoren eingeschränkt. Meist werden Skontozahler, Schnellzahler oder Debitoren mit kleinen Rechnungsbeträgen, Privatkunden, Kunden im Ausland, etc. vom Factoring ausgeschlossen.

Bilanzfactoring | Ultimo Factoring: Bilanzfactoring (Ultimo-Factoring) bezeichnet man den Forderungsverkauf nur zum Bilanzstichtag, mit dem Ziel der Bilanzverkürzung, Verbesserung der Eigenkapitalquote und des Banken-Ratings.

Bonitätseinstufung - Atradius / Euler Hermes / Creditreform / D&B: Wirtschaftsauskunfteien stufen Unternehmen nach Bonitätsklassen ein. Diese sollen die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens wiederspiegeln und die Zukunftsfähigkeit eines  Unternehmens beurteilen.

Bewertet werden neben der Ertragslage und Geschäftsentwicklung auch das Zahlungsverhalten, der Verschuldungsgrad, das Branchen- und Unternehmens-Insolvenzrisiko, sowie die Eigenkapitalausstattung. Wir empfehlen jedem Unternehmen den Auskunfteien im Jahresrhythmus aktuelle Daten zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, wie kritisch man deren Arbeit betrachtet.

Debitorenmanagement: Hierzu gehören eine professionelle Buchhaltung, regelmäßige Bonitätsprüfungen der Abnehmer, ein funktionierendes Mahn- und Inkassowesen. Besonders beim Inhouse- oder Stillen Factoring wird ein professionelles Debitorenmanagement erwartet, da Sie treuhänderisch dieses für den Factor übernehmen.

Echtes Factoring: Hier werden nur rückversicherungsfähige Forderungen angekauft. Bei Zahlungsunfähigkeit verzichtet der Factor auf Regressansprüche gegenüber dem Unternehmer, wenn der Debitor zahlungsunfähig wird.

Einredefreiheit: Handelsgeschäfte und Dienstverträge sind fast immer factorabel, da der Leistungsnachweis hinsichtlich des rechtlichen Bestehens der Forderung meist unstrittig erbracht werden kann. 

Bei Werksverträgen, Projektgeschäften oder auch bei Handwerksleistungen nach der VOB ist die Einrede Möglichkeit des Auftraggebers größer, da hier der Erfolg geschuldet wird. Das gleiche gilt für Teil- oder Abschlagszahlungen. Zum Ankauf ist daher in diesen Fällen die Abnahmebestätigung des Debitors unerlässlich.

Einzelfactoring | Einzel-Factoring: Hier kann der Unternehmer selektiv und situativ nach Bedarf Einzelforderungen ins Factoring bringen. Einzelfactoring ist generell teurer als "klassisches Factoring" und wird nur von wenigen Gesellschaften angeboten.

Exportfactoring (Auslandsfactoring): Sie bringen ausschließlich Forderungen von Debitoren mit Sitz im Ausland in den Ankauf.

Factorabilität: Der Factor bezeichnet eine Rechnung als factorabel, wenn die Leistung oder Teilleistung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (Einreichung beim Factor) vollständig und Einrede frei erbracht ist. Der sicherste Weg der Factorabilität ist die schriftliche Leistungsabnahme der erbrachten Leistung in Form eines Lieferscheins, einer Gutschrift oder durch ein vom Debitor unterschriebenes Abnahmeprotokoll (ganz wichtig bei VOB- und Werkverträgen!).

Factoringgebühr: Dies ist der Preis, den das Unternehmen Dienstleistungen des Factors zahlt. Diese können folgende Positionen beinhalten: Forderungsankauf, Forderungsausfallschutz, Debitorenmanagement, Mahn- und Inkassowesen. Bei der Factoringgebühr beobachten wir, je nach Anbieter, Prämiendifferenzen bis zu 250%.

Factoringgesellschaften | Factoring Unternehmen | Factor: Ein Factor (Factoringgesellschaft) kauft Forderungen von Unternehmen mit einem Abschlag (Factoringgebühr) an. Aktuell gibt es mehr als 250 aktive Gesellschaften in Deutschland. Die meisten Anbieter befinden sich in privater Hand, einige wenige sind Aktiengesellschaften oder Tochterunternehmen von Banken.

Factoringmakler: Leider darf jeder Makler mit einer entsprechenden Gewerbeerlaubnis als Factoringmakler auftreten, auch wenn sein Spezialgebiet die Immobilien- oder Versicherungsvermittlung ist. Professionelle Factoringmakler arbeiten mit mindestens 20 Gesellschaften zusammen,  um alle Branchen, Factoring-Varianten, Umsatzgrößen und betriebswirtschaftlichen Situationen (z.B. Restrukturierungsfälle, schwächere Bonitäten) abdecken zu können.

Die Unterstützung eines Factoringmaklers erfolgt immer kostenfrei. Dieser erhält im Erfolgsfall vom Factor eine entsprechende Courtage.

Finanzierungslinie beim Factoring: Auf Basis der genehmigten Rückversicherungslimite Ihrer Kunden und der maximal offenen Posten auf Debitorenseite, vergibt der Factor eine Finanzierungslinie. Dies stellt die Obergrenze der "Bevorschussung" dar, kann aber jederzeit angepasst werden.

Forderungsabtretung / Globalzession: Unternehmen treten vielfach Ihre Forderungen im Rahmen einer Globalzession zur Besicherung einer Kontokorrentlinie an Banken ab. Wenn sie Factoring nutzen möchten, darf keine Abtretung vorliegen oder diese muss frei gegeben werden.

Forderungsverkauf: Der Forderungsverkauf ist der deutsche Begriff für Factoring. Im Gegensatz zur Zession wird die Forderung nicht nur an einen Dritten übertragen, sondern auch im Rahmen einer festgelegten Quote vorfinanziert.

Konzentrationsklausel - Klumpenrisiko: Die Debitorenstruktur sollte generell gestreut sein. Der (Factoring-) Umsatz nicht mit einem oder zwei Auftraggebern generiert werden. Je nach Factor darf der größte Debitor 20 - 50 % des Gesamtumsatzes ausmachen aber auch hier gibt es Ausnahmen bis zu 100%.

Rating: Unternehmen erhalten auf Basis betriebswirtschaftlicher Parameter ein Rating. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Ihr aktuelles Rating bei Atradius gerne zu.

Rechnungsvermerk Factoring: In der Fußzeile Ihrer Rechnung erhält der Debitor einen Vermerk, dass er den Rechnungsausgleich auf ein Konto des Factors vornehmen muss. Er zahlt dann auf dieses Konto mit schuldbefreiender Wirkung.

Hinweis: Beim Stillen Factoring zahlt der Debitor generell auf ein Konto, welches auf Ihr Unternehmen lautet.

Selbstprüfungslimit: Der Unternehmer erhält vom Factor für Bestandskunden eine Limit-Grenze, wo Rechnungen praktisch "blind" - ohne die übliche Prüfung des Debitors - verkauft werden können. Eine Bedingung ist jedoch ein Zahlungsverhalten des Kunden ohne größere Beanstandung (meist bezogen auf die letzten beiden Jahre). Je nach Factor und Unternehmensgröße bewegen sich diese Limite zwischen 1.500 - 30.000 €.

Verifizierung | Veritätsprüfung: Der Factor überprüft bei der Verifizierung, ob folgende Kriterien für die anzukaufende Rechnung vorliegen:

Eine Veritätsprüfung erfolgt oft beim Erstgeschäft eines neuen Debitors. Im laufenden Geschäft werden später zufällig Forderungen zur Verifizierung rausgepickt. Im Stillen Verfahren hat der Factor hierzu keine Möglichkeit, da er Forderungen "blanko" auf Treu und Glauben ankauft. Nicht umsonst bieten 90 % aller Gesellschaften aus diesem Grund ein stilles oder verdecktes Verfahren nicht an.

Weitere Infos bei Wikipedia (einfach anklicken)                       

Hinweis: . Diese Ausführungen sollen einen groben ersten Einblick über Factoring-Begriffe geben. Eine Haftung seitens der FGM hinsichtlich der Richtigkeit der vorangegangenen Ausführungen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Erklärungen stellen in keinster Weise eine rechtliche Beratung, jedweder Art, dar!

Downloads