Factoring für Homestaging
Ist Homestaging factoringfähig? Voraussetzungen, Belegketten und Vertragsstruktur erklärt – mit Praxisbeispielen für Homestager.
Homestaging bindet Kapital für Möbel, Deko, Personal und manchmal auch kleinere Renovierungen – oft lange, bevor die Courtage fließt. Die gute Nachricht: Homestaging kann factoringfähig sein, wenn Verträge, Notarpassus und Belegkette sauber stehen.
Ist Homestaging factoringfähig? Voraussetzungen, Chancen und Stolperfallen
Factoring funktioniert nur mit einredefreien, klar dokumentierten Forderungen mit fest vereinbartem Zahlungsziel. Im Homestaging heißt das: eine eindeutige Vertragslage zwischen Homestager, Immobilienmakler und Objektverkäufer sowie eine Mitwirkungserklärung im Notarvertrag. Wer diese Prozesse sauber vorbereitet, kann Vorleistungen beim Objektverkauf sofort nach dem Notartermin refinanzieren – und parallel mehrere Objekte bedienen.
Besonderheiten im Homestaging
- Courtage-/Honorarlogik: Vergütung ist oft an den Verkauf gekoppelt – das macht eine saubere vertragliche Kette unverzichtbar.
- Vorleistungen: Möbel, Accessoires, Transport und Personal fallen sofort an, der Zahlungseingang kommt später.
- Zahlung in der Praxis: In aller Regel dauert es nach dem Notartermin weitere 6-10 Wochen, bis der Kaufpreis, inkl. Courtage und Homestaging Leistungen fließt.
- Factoring-Chance: Unstrittige und ankaufsfähige Rechnungen aus Homestaging Leistungen können binnen 24–48 Stunden nach Notartermin monetarisiert werden.
- Bitte beachten: Die Abrechnung kann über den Immobilienmakler (aus dem Courtagevertrag) oder über den Immobilienbesitzer direkt erfolgen. Bei der Variante über den Immobilienmakler muss diese in Höhe der Rechnungskosten des Homestagers rückversicherbar sein (evtl. Risiko!). Zahlt der Immobilienbesitzer die Homestagin Kosten, wird der Kaufpreis in aller Regel aus der Immobilienfinanzierung bestritten.
Praxisbeispiel
Eine Homestagerin in Hamburg stattete drei Eigentumswohnungen für einen Makler aus (Material & Personal: 18.000 €). Dank sauberer Verträge, guter betriebswirtschaftlicher Zahlen und Notar-Mitwirkungserklärung wurde die Rechnung an den Makler in einer Summe angekauft – 18.000 € (100 %, abzügl. Gebühr) flossen innnerhalb von zwei Tagen. Mit der Liquidität startete sie parallel das nächste Projekt. Da die Bonität der Homestagerin sehr gut ist, können die Forderungen im stillen Verfahren (ohne Offenlegung an den Debitor) vom Factor angekauft werden.

Checkliste für Homestaging-Factoring (Voraussetzungen & Unterlagen)
A. Grundvoraussetzungen
- Verträge: Wirksame Vereinbarungen zwischen Homestager, Immobilienmakler und Objektverkäufer.
- Notarvertrag: Muss Mitwirkungserklärung des Homestagers (klare Zahlungs-/Vergütungsregelung) enthalten.
- Einredefreie Forderung: Leistung wurde vollständig und einredefrei erbracht und dokumentiert; Debitor ist rückversicherungsfähig.
B. Unterlagen für die Erstprüfung
- Analysebogen / Factoring-Kurzanfrage
- Aktuelle BWA inkl. Summen- und Saldenliste (SuSa)
- Letzter Jahresabschluss / Bilanz (inkl. GuV/Anhang, falls vorhanden)
- OP-Listen Debitoren & Kreditoren, inkl. Fälligkeitsstruktur (nicht älter als 7 Tage)
- Vollständige Belegkette eines typischen Geschäftsfalls (Angebot → Auftrag/Vertrag → Abnahme/Leistungsnachweis → Rechnung → Muster-Notarvertrag als Dokumente)
- Mustervertrag mit Makler sowie Vereinbarung mit dem Objektbesitzer
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Merke: Je eindeutiger die Vertragskette und je sauberer die Belegkette, desto schneller entscheidet der Factor – und desto höher die Chance auf zügige Vertragsannahme.
Kundenstimmen
„Ohne Factoring hätte ich maximal zwei Objekte parallel betreut – heute sind es fünf, bei stabiler Liquidität und alles im stillen Factoringverfahren.“
S. K., Inhaberin eines Homestaging-Betriebs
„Mit der Notar-Mitwirkungserklärung und einer prozesssicheren Belegkette hat der Forderungsverkauf reibungslos geklappt. Das verschafft auch mir als Unternehnmer deutlich mehr Rechtssicherheit“
P. L., GF einer Homestaging GmbH
FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Ist Homestaging grundsätzlich factoringfähig?
Ja, aber nur wenn entsprechend rechtssichere Verträge, Notar-Mitwirkung und eine factorable Belegkette die Forderung einredefrei machen. - Wird an den Makler oder an den Verkäufer fakturiert?
Beides ist möglich – entscheidend ist die vertragliche Kette und die Zahlungsanweisung im Notarvertrag. Beachte: Im Vorfeld bei Bedarf die Rückversicherungsfähigkeit des Immobilienmaklers prüfen lassen. - Gibt es 100 % Sofortauszahlung?
Es kommt darauf an: Üblich sind 90 % – 100 % sind nach Einzelfallprüfung ebenfalls möglich, - Was ist, wenn der Verkauf sich verzögert?
Homestager Rechnungen sind in der Regel immer erst nach Verkauf (hier Notarvertrag bindend) fällig. Bei Nichtverkauf kann der Factor die Forderung somit nicht ankaufen. - Welche Fälle sind ausgeschlossen?
z.B. Bestandsforderungen vor Factoring-Vertragsabschluss, Strittige Forderungen, unklare Vertragslage, fehlende Notar-Mitwirkung.