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Factoring für Homestaging

Ist Homestaging factoringfähig? Voraussetzungen, Belegketten und Vertragsstruktur erklärt – mit Praxisbeispielen für Homestager.

Homestaging bindet Kapital für Möbel, Deko, Personal und manchmal auch kleinere Renovierungen – oft lange, bevor die Courtage fließt. Die gute Nachricht: Homestaging kann factoringfähig sein, wenn Verträge, Notarpassus und Belegkette sauber stehen.

Ist Homestaging factoringfähig? Voraussetzungen, Chancen und Stolperfallen

Factoring funktioniert nur mit einredefreien, klar dokumentierten Forderungen mit fest vereinbartem Zahlungsziel. Im Homestaging heißt das: eine eindeutige Vertragslage zwischen Homestager, Immobilienmakler und Objektverkäufer sowie eine Mitwirkungserklärung im Notarvertrag. Wer diese Prozesse sauber vorbereitet, kann Vorleistungen beim Objektverkauf sofort nach dem Notartermin refinanzieren – und parallel mehrere Objekte bedienen.

Besonderheiten im Homestaging

Praxisbeispiel

Eine Homestagerin in Hamburg stattete drei Eigentumswohnungen für einen Makler aus (Material & Personal: 18.000 €). Dank sauberer Verträge, guter betriebswirtschaftlicher Zahlen und Notar-Mitwirkungserklärung wurde die Rechnung an den Makler in einer Summe angekauft – 18.000 € (100 %, abzügl. Gebühr) flossen innnerhalb von zwei Tagen. Mit der Liquidität startete sie parallel das nächste Projekt. Da die Bonität der Homestagerin sehr gut ist, können die Forderungen im stillen Verfahren (ohne Offenlegung an den Debitor) vom Factor angekauft werden.

Homestaging-KI-generiert

Checkliste für Homestaging-Factoring (Voraussetzungen & Unterlagen)

A. Grundvoraussetzungen

B. Unterlagen für die Erstprüfung

Merke: Je eindeutiger die Vertragskette und je sauberer die Belegkette, desto schneller entscheidet der Factor – und desto höher die Chance auf zügige Vertragsannahme.

Kundenstimmen

„Ohne Factoring hätte ich maximal zwei Objekte parallel betreut – heute sind es fünf, bei stabiler Liquidität und alles im stillen Factoringverfahren.“
S. K., Inhaberin eines Homestaging-Betriebs
„Mit der Notar-Mitwirkungserklärung und einer prozesssicheren Belegkette hat der Forderungsverkauf reibungslos geklappt. Das verschafft auch mir als Unternehnmer deutlich mehr Rechtssicherheit“
P. L., GF einer Homestaging GmbH

FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten

Quellen

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