Factoring für Handwerker nach VOB
Handwerker nutzen VOB Factoring auch für Teil- und Abschlagszahlungen, sowie als selektives Factoring für ausgesuchte Kunden.
VOB-Factoring im Handwerk:
Handwerksbetriebe arbeiten meist auf Grundlage der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Auf Grund der Themen "verlängerte Gewährleistungsansprüche, Teil- und Abschlagszahlungen, sowie Rechnungskürzungen und Mängelrügen" bieten nur wenige Gesellschaften den Forderungsverkauf nach VOB an. Das gleiche gilt für Rechnungen auf Grundlage von Werkverträgen.
Wir bieten Handwerksunternehmen aus dem Baunebengewerbe unterschiedliche Factoring Lösungen an. Da Handwerksbetriebe sehr häufig für öffentliche Auftraggeber (mit Abtretungsverboten) arbeiten, können diese Forderungen je nach Bedarf im offenen oder stillen Factoring, ohne Offenlegung, angekauft werden.
Beim Ausschnittsfactoring müssen Sie nicht alle Forderungen verkaufen, Sie können den Rechnungsverkauf selektiv auf ausgesuchte Kunden beschränken, sofern der Factoringumsatz 400 T€ p.a. nicht unterschreitet. Diese Variante spart Kosten, wird aber nicht von allen Gesellschaften angeboten.
Je nach Höhe der Rechnungskürzungen im letzten Geschäftsjahr, kann eine Sofortauszahlung im Idealfall bis zu 90% dargestellt werden. Factoringgebühr und Zins werden in einer transparenten ALL IN Gebühr berechnet.
Im Rahmen einer qualifizierten unabhängigen Beratung erhalten Sie Vorschläge, wie Sie maximale Liquidität zur Wachstumsfinanzierung schöpfen können. Angebote mit bestmöglichen Konditionen erstellen wir nach Auswertung des Analysebogens und der betriebswirtschaftlichen Unterlagen.
Angebote erhalten Sie für das Baunebengewerbe, Handwerksbetriebe und technische Branchen die auf Basis von Wertverträgen arbeiten. Echtes Factoring beinhaltet den Forderungsausfallschutz, der Debitor muss hierzu rückversicherungsfähig sein. Für das Bauhauptgewerbe bieten wir aktuell nur die Einkaufsfinanzierung / Finetrading an.
VOB-Factoring im offenen oder stillen Verfahren:
- Der Factoringumsatz sollte mind. 400 T€ p.a. betragen, auch bei selektivem Factoring ausgesuchter Debitoren
- Unternehmen sollte mind. 12 Monate operativ tätig sein
- Full Service Factoring für Kunden ohne Abtretungsverbot (inkl. Mahnwesen) oder
- Forderungsverkauf im stillen Verfahren (ohne Offenlegung)
- Eine ALL IN Gebühr
- Sofortankauf bestehender Rechnungen möglich
- Sofortauszahlung bis zu 90 % möglich
- Einkaufs- und Auftragsfinanzierung können mit VOB-Factoring kombiniert werden
- Je nach Höhe der Rechnungseinbehalte im Vorjahr kann ein Sperrkonto für Rechnungskürzungen und Mängelrügen eingerichtet werden.
Kosten Beispiele Handwerk - Ein Vergleich rechnet sich
Die Konditionen für VOB Factoring unterscheiden sich, je nach Anbieter, bis zu 50 %. Als Beispiel stellen wir Ihnen die Factoring Angebote eines Sanitärbetriebs mit 900 T€ Jahresumsatz, 60 Debitoren und Ø 35 Tagen gelebten Zahlungsziel von 3 renommierten Factoringgesellschaften vor:
Heizung / Sanitär | Angebot Factor 1 | Angebot Factor 2 | Angebot Factor 3 |
Factoringumsatz p.a. | 900.00 € | 900.000 € | 900.000 € |
Ø Liquiditätszufluss | 80.000 € | 80.000 € | 80.000 € |
Factoringgebühr / All IN Gebühr | 1,45% | 2,20% - All In | 2,85% - All In |
Zins p.a. | Stand 02-2019 | 4,45% | Keine | Keine |
Gesamtkosten p.a. | 16.610 € | 19.800 € | 25.650 € |
Hinweis: Die ALL-IN Gebühren beinhalten alle Kosten, inkl. Factoringgebühr, Zins und Debitorenprüfkosten. Start- oder Einrichtungsgebühren fallen nicht an. Die Konditionen stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar und können auch bei gleichem Umsatz abweichen.
Factoring oder Bankfinanzierung? Sie haben die Wahl!
Voraussetzungen für ein stilles Verfahren:
- Factoringumsatz mind. 400 T€ p.a.| positives Betriebsergebnis
- Gute bis mittlere Bonität | keine Negativmerkmale | Creditreform Index max. 295
- ALL IN Gebühr, je nach Bonität, Jahresumsatz und gelebten Zahlungszielen Ihrer Debitoren
- Debitorenprüfkosten, Ausfallversicherung u. Zins sind in ALL IN Gebühr enthalten
- Einbindung einer bereits bestehenden Warenkreditversicherung ist möglich
- Forderungen an Privatkunden können ebenfalls angekauft werden
- Ankauf von zum Vertragsstart schon bestehenden Forderungen ist ebenfalls möglich
- Alle Forderungen werden "verdeckt" angekauft, ohne Offenlegung an Ihre Kunden
Vorfinanzierung von Materialeinkauf:
Handwerksunternehmen mit hohem Materialeinsatz können bei guter Bonität VOB-Factoring mit einer Einkaufs- oder Auftragsfinanzierung kombinieren. Bei größeren Projekten kann der Materialeinkauf bis zu 120 Tagen vorfinanziert werden. Dieses Angebot können Handwerksbetriebe ab einem Vorjahresumsatz von mind. 500 T€ nutzen.
Die Finanzierungsgebühr hierfür bewegt sich zwischen 1,5 - 3,5 %, zzgl. etwaiger Nebenkosten. Weitere Informationen können Sie unter Einkaufsfinanzierung einsehen. Eine zusätzliche preiswertere Alternative bietet der Unternehmerkredit mit einer Laufzeit von 12 - 60 Monaten, ohne dingliche Besicherung.
Wir zeigen Ihnen nach Zusendung und Auswertung der Anfrageformulare gerne die in Frage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten auf.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen vorab gerne unter 02904-976680 zur Verfügung.