Factoring für das Handwerk nach VOB
Handwerker und das Baugewerbe nutzen VOB Factoring auch für Teil- und Abschlagszahlungen, sowie als stilles Factoring für öffentliche Auftraggeber.
Factoring im Handwerk, inkl. Rechnungen nach VOB:
Wir bieten Handwerksunternehmen aus dem Baunebengewerbe unterschiedliche Factoring Lösungen an. Da Handwerksbetriebe sehr häufig für öffentliche Auftraggeber (mit Abtretungsverboten) arbeiten, können Forderungen je nach Bedarf im offenen oder stillen Factoring (ohne Offenlegung) angekauft werden. Das gleiche gilt für Teil- und Abschlagszahlungen, sowie prozentual für Anzahlungen. Das Bauhauptgewerbe (z.B. Hochbau, Tiefbau) bis zu 4 Mio.€ Gesamtjahresumsatz kann inzwischen ebenfalls Factoring nutzen.
Handwerksbetriebe arbeiten meist auf Grundlage der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Auf Grund der Themen "verlängerte Gewährleistungsansprüche, Teil- und Abschlagszahlungen und Anzahlungen, bieten nur wenige Gesellschaften den Forderungsverkauf nach VOB an. Das gleiche gilt für Rechnungen auf Grundlage von Werkverträgen.
Beim Ausschnittsfactoring für Handwerksbetriebe müssen Sie nicht alle Forderungen verkaufen. Sie können den Rechnungsverkauf selektiv auf ausgesuchte Kunden beschränken, sofern der Factoringumsatz 400 T€ p.a. nicht unterschreitet. Diese Variante spart dauerhaft Kosten.
Je nach Höhe der bisherigen Rechnungskürzungen, kann eine Sofortauszahlung im Idealfall bis zu 90% dargestellt werden. Factoringgebühr und Zins werden in einer transparenten ALL IN Gebühr berechnet.
Angebote erstellen wir nach Auswertung des Analysebogens und der betriebswirtschaftlichen Unterlagen für das Baunebengewerbe, Handwerksbetriebe und technische Branchen, die auf Basis von Wertverträgen arbeiten.
VOB-Factoring im offenen oder stillen Verfahren:
- Der Factoringumsatz sollte mind. 400 T€ p.a. betragen, auch bei selektivem Factoring
- Unternehmen sollte mind. 4 Monate operativ tätig sein
- Full Service Factoring für Kunden ohne Abtretungsverbot (inkl. Mahnwesen) oder
- Forderungsverkauf im stillen Verfahren (ohne Offenlegung)
- Eine ALL IN Gebühr (z.B. Zins, Factoringgebühr u. Debitorenprüfkosten)
- Sofortankauf bestehender Rechnungen auf Anfrage
- Sofortauszahlung bis zu 90 % möglich
- Die Höhe eines mögliche Sprerrkontos richtet sich nach den Rechnungskürzungen und Mängelrügen (Einbehalten) der letzten 24 Monate.
Kosten Beispiele Handwerk - Ein Vergleich rechnet sich
Die Konditionen für VOB Factoring unterscheiden sich, je nach Anbieter, bis zu 50 %. Die meisten Anbieter erheben eine ALL-IN Gebühr, welche die Factoringgebühr, Zins und Debitorenprüfkosten enthält. Diese wird nach Bonität des Antragstellers, Umsatzgröße, Debitoren- und Rechnungsanzahl, gelebten Ø Zahlungszielen der Debitoren und weiteren Parametern kalkuliert.
Factoring oder Bankfinanzierung? Sie haben die Wahl!
Voraussetzungen für ein stilles Verfahren:
- Factoringumsatz mind. 400 T€ p.a.| positives Betriebsergebnis
- Gute bis mittlere Bonität | keine Negativmerkmale | Creditreform Index max. 345
- ALL IN Gebühr, je nach Bonität, Jahresumsatz und gelebten Zahlungszielen Ihrer Debitoren
- Debitorenprüfkosten, Ausfallversicherung u. Zins sind in ALL IN Gebühr enthalten
- Einbindung einer bereits bestehenden Warenkreditversicherung ist möglich
- Forderungen an Privatkunden können ebenfalls angekauft werden
- Ankauf von zum Vertragsstart schon bestehenden Forderungen ist ebenfalls möglich
- Alle Forderungen können "still" angekauft werden, ohne Offenlegung an den Kunden
Wir zeigen Ihnen nach Zusendung und Auswertung der Anfrageformulare gerne die in Frage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten auf.