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Factoring: 1- oder 2-Vertragsmodell – was ist sinnvoller?

Ist ein Factoring-Vertrag im 1- oder 2-Vertragsmodell sinnvoller? Szenarien, Kosten, Warenkreditversicherung verständlich erklärt.

Unternehmer stehen beim Factoring häufig vor der Frage, ob ein 1- oder ein 2-Vertragsmodell die bessere Lösung ist. Die Antwort ist nicht pauschal, sondern hängt von Struktur, Zielsetzung und der bestehenden Warenkreditversicherung ab. Dieser Beitrag ordnet die Modelle sachlich ein und zeigt typische Entscheidungsszenarien aus der Praxis.

1. Grundsätzliches: Factoring und Warenkreditversicherung in Deutschland

Auf dem deutschen Markt wird nahezu ausschließlich echtes Factoring angeboten. Das bedeutet: Der Factor übernimmt neben der Vorfinanzierung auch den Forderungsausfallschutz. Genau deshalb ist die Warenkreditversicherung (WKV) ein zentrales Thema jeder professionellen Factoring-Beratung.

Unabhängig vom Modell gilt: Es geht nicht um „ob“ Forderungen versichert werden, sondern wie und über welchen Vertrag.

1-Vertragsmodell

Beim 1-Vertragsmodell bündelt der Factoringvertrag Finanzierung, Debitorenmanagement und Forderungsausfallschutz. Die Warenkreditversicherung läuft über den Rückversicherer des Factors und ist integraler Bestandteil des Vertrags.

2-Vertragsmodell

Beim 2-Vertragsmodell bestehen zwei rechtlich getrennte Verträge: ein Factoringvertrag und eine separat abgeschlossene Warenkreditversicherung bei einem Kreditversicherer.

2. Szenario 1: Gesamtumsatz factorn – keine bestehende WKV

Der Unternehmer möchte alle Kunden und den gesamten Umsatz über Factoring abwickeln. Eine Warenkreditversicherung besteht noch nicht.

Bewertung

In diesem Fall ist das 1-Vertragsmodell die preiswerteste und effizienteste Lösung. Der Forderungsausfallschutz ist vollständig integriert, Doppelstrukturen entfallen und die Prämie für die Versicherung ist in der Factoringgebühr enthalten.

Praxisvorteile

Merke: Wer erstmals Factoring nutzt und den Gesamtumsatz einbringt, fährt mit dem 1-Vertragsmodell in aller Regel am günstigsten.

WKV-Vergleich-Factoring
WKV-Vergleich-Factoring

3. Szenario 1a: Gesamtumsatz factorn – bestehende WKV vorhanden

Besteht bereits eine Warenkreditversicherung, sollte diese nicht vorschnell gekündigt werden.

Empfohlene Vorgehensweise

Wichtig: Nach Kündigung der separaten Versicherung wird das ursprüngliche 2-Vertragsmodell faktisch zu einem 1-Vertragsmodell.

Tipp: So vermeiden Unternehmer Doppelprämien und behalten dennoch durchgehend Versicherungsschutz.

4. Szenario 2: Selektives Factoring – aber vollständiger Ausfallschutz

Der Unternehmer möchte nur einen Teil seiner Debitoren über Factoring finanzieren (z. B. große oder besonders zahlungszielintensive Kunden). Gleichzeitig sollen alle Kunden gegen Forderungsausfall abgesichert sein.

Lösung

In diesem Fall werden:

Dieses Modell ist sachlich sinnvoll und hat nichts mit „Überkonstruktion“ zu tun, sondern mit sauberer Risikotrennung.

5. Szenario 3: Unzureichende Deckung durch den Versicherer des Factors

In der Praxis kommt es vor, dass der Warenkreditversicherer des Factors für einzelne wichtige oder umsatzstarke Debitoren keine oder nur geringe Kreditlimite bereitstellt.

Mögliche Lösungsansätze

Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Umsatzanteil, Risikokonzentration und Kostenstruktur ab.

6. Einordnung: 80 % oder 100 % Ausfallschutz

Viele Factoringgesellschaften akzeptieren bei bestehender Warenkreditversicherung einen Ausfallschutz von 80 %. Im Schadenfall füllen sie die restlichen 20 % häufig eigenständig bis 100 % auf.

Entscheidend ist daher nicht die plakative Prozentzahl, sondern die vertragliche Ausgestaltung im Schadenfall.

7. Vorsicht vor pauschalen Aussagen

Die häufig zu hörende Behauptung, ein 2-Vertragsmodell sei grundsätzlich besser, ist fachlich nicht haltbar. In der Praxis ist sie leider oft provisionsgetrieben.

Richtig ist: Beide Modelle haben ihre Berechtigung – abhängig von Ausgangslage und Zielsetzung.

8. Zwei kurze Praxisbeispiele

Beispiel 1: Handelsunternehmen (KMU)

Ein Großhändler mit 6 Mio. € Jahresumsatz möchte erstmals Factoring einsetzen und alle Kunden einbringen. Eine Warenkreditversicherung besteht nicht. Ergebnis: Abschluss eines 1-Vertragsmodells mit integriertem Forderungsausfallschutz – geringe Komplexität, klare Kosten.

Beispiel 2: Maschinenbau (gehobener Mittelstand)

Ein Maschinenbauer mit 25 Mio. € Umsatz factort nur Großkunden, möchte aber den gesamten Debitorenbestand absichern. Lösung: Factoring für selektive Debitoren plus separate Warenkreditversicherung für den Rest.

9. Fazit

Die Frage „1- oder 2-Vertragsmodell?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer den Gesamtumsatz factort und keine bestehende Warenkreditversicherung hat, fährt meist mit dem 1-Vertragsmodell am besten. Bestehende Policen, selektives Factoring oder unzureichende Limite können hingegen ein 2-Vertragsmodell sinnvoll machen.

Empfehlung: Vor einer Entscheidung sollte immer geprüft werden, welche Struktur fachlich passt – nicht, welches Modell besser verkauft wird.

Eine erste Kosten- und Strukturabschätzung liefert der Factoring-Rechner. Einen neutralen Marktüberblick bietet zusätzlich der Factoring-Vergleich.

FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten

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