Factoring: 1- oder 2-Vertragsmodell – was ist sinnvoller?
Ist ein Factoring-Vertrag im 1- oder 2-Vertragsmodell sinnvoller? Szenarien, Kosten, Warenkreditversicherung verständlich erklärt.
Unternehmer stehen beim Factoring häufig vor der Frage, ob ein 1- oder ein 2-Vertragsmodell die bessere Lösung ist. Die Antwort ist nicht pauschal, sondern hängt von Struktur, Zielsetzung und der bestehenden Warenkreditversicherung ab. Dieser Beitrag ordnet die Modelle sachlich ein und zeigt typische Entscheidungsszenarien aus der Praxis.
1. Grundsätzliches: Factoring und Warenkreditversicherung in Deutschland
Auf dem deutschen Markt wird nahezu ausschließlich echtes Factoring angeboten. Das bedeutet: Der Factor übernimmt neben der Vorfinanzierung auch den Forderungsausfallschutz. Genau deshalb ist die Warenkreditversicherung (WKV) ein zentrales Thema jeder professionellen Factoring-Beratung.
Unabhängig vom Modell gilt: Es geht nicht um „ob“ Forderungen versichert werden, sondern wie und über welchen Vertrag.
1-Vertragsmodell
Beim 1-Vertragsmodell bündelt der Factoringvertrag Finanzierung, Debitorenmanagement und Forderungsausfallschutz. Die Warenkreditversicherung läuft über den Rückversicherer des Factors und ist integraler Bestandteil des Vertrags.
2-Vertragsmodell
Beim 2-Vertragsmodell bestehen zwei rechtlich getrennte Verträge: ein Factoringvertrag und eine separat abgeschlossene Warenkreditversicherung bei einem Kreditversicherer.
2. Szenario 1: Gesamtumsatz factorn – keine bestehende WKV
Der Unternehmer möchte alle Kunden und den gesamten Umsatz über Factoring abwickeln. Eine Warenkreditversicherung besteht noch nicht.
Bewertung
In diesem Fall ist das 1-Vertragsmodell die preiswerteste und effizienteste Lösung. Der Forderungsausfallschutz ist vollständig integriert, Doppelstrukturen entfallen und die Prämie für die Versicherung ist in der Factoringgebühr enthalten.
Praxisvorteile
- keine separate Versicherungsprämie
- keine Abstimmung zwischen zwei Vertragspartnern
- klare Haftung im Schadenfall
Merke: Wer erstmals Factoring nutzt und den Gesamtumsatz einbringt, fährt mit dem 1-Vertragsmodell in aller Regel am günstigsten.
3. Szenario 1a: Gesamtumsatz factorn – bestehende WKV vorhanden
Besteht bereits eine Warenkreditversicherung, sollte diese nicht vorschnell gekündigt werden.
Empfohlene Vorgehensweise
- zunächst Abschluss eines 2-Vertragsmodells
- Weiterführung der bestehenden WKV bis zum regulären Ablauf
- anschließend Kündigung der separaten WKV
- nahtlose Integration in den Factoringvertrag
Wichtig: Nach Kündigung der separaten Versicherung wird das ursprüngliche 2-Vertragsmodell faktisch zu einem 1-Vertragsmodell.
Tipp: So vermeiden Unternehmer Doppelprämien und behalten dennoch durchgehend Versicherungsschutz.
4. Szenario 2: Selektives Factoring – aber vollständiger Ausfallschutz
Der Unternehmer möchte nur einen Teil seiner Debitoren über Factoring finanzieren (z. B. große oder besonders zahlungszielintensive Kunden). Gleichzeitig sollen alle Kunden gegen Forderungsausfall abgesichert sein.
Lösung
In diesem Fall werden:
- die factoringfähigen Debitoren über den Factoringvertrag abgesichert
- die übrigen Debitoren separat bei einem Warenkreditversicherer versichert
Dieses Modell ist sachlich sinnvoll und hat nichts mit „Überkonstruktion“ zu tun, sondern mit sauberer Risikotrennung.
5. Szenario 3: Unzureichende Deckung durch den Versicherer des Factors
In der Praxis kommt es vor, dass der Warenkreditversicherer des Factors für einzelne wichtige oder umsatzstarke Debitoren keine oder nur geringe Kreditlimite bereitstellt.
Mögliche Lösungsansätze
- Versicherung einzelner Debitoren bei einem alternativen Kreditversicherer
- komplette Auslagerung aller Debitoren zu einem anderen Versicherer
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Umsatzanteil, Risikokonzentration und Kostenstruktur ab.
6. Einordnung: 80 % oder 100 % Ausfallschutz
Viele Factoringgesellschaften akzeptieren bei bestehender Warenkreditversicherung einen Ausfallschutz von 80 %. Im Schadenfall füllen sie die restlichen 20 % häufig eigenständig bis 100 % auf.
Entscheidend ist daher nicht die plakative Prozentzahl, sondern die vertragliche Ausgestaltung im Schadenfall.
7. Vorsicht vor pauschalen Aussagen
Die häufig zu hörende Behauptung, ein 2-Vertragsmodell sei grundsätzlich besser, ist fachlich nicht haltbar. In der Praxis ist sie leider oft provisionsgetrieben.
Richtig ist: Beide Modelle haben ihre Berechtigung – abhängig von Ausgangslage und Zielsetzung.
8. Zwei kurze Praxisbeispiele
Beispiel 1: Handelsunternehmen (KMU)
Ein Großhändler mit 6 Mio. € Jahresumsatz möchte erstmals Factoring einsetzen und alle Kunden einbringen. Eine Warenkreditversicherung besteht nicht. Ergebnis: Abschluss eines 1-Vertragsmodells mit integriertem Forderungsausfallschutz – geringe Komplexität, klare Kosten.
Beispiel 2: Maschinenbau (gehobener Mittelstand)
Ein Maschinenbauer mit 25 Mio. € Umsatz factort nur Großkunden, möchte aber den gesamten Debitorenbestand absichern. Lösung: Factoring für selektive Debitoren plus separate Warenkreditversicherung für den Rest.
9. Fazit
Die Frage „1- oder 2-Vertragsmodell?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer den Gesamtumsatz factort und keine bestehende Warenkreditversicherung hat, fährt meist mit dem 1-Vertragsmodell am besten. Bestehende Policen, selektives Factoring oder unzureichende Limite können hingegen ein 2-Vertragsmodell sinnvoll machen.
Empfehlung: Vor einer Entscheidung sollte immer geprüft werden, welche Struktur fachlich passt – nicht, welches Modell besser verkauft wird.
Eine erste Kosten- und Strukturabschätzung liefert der Factoring-Rechner. Einen neutralen Marktüberblick bietet zusätzlich der Factoring-Vergleich.
FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten
- Gibt es in Deutschland Factoring ohne Ausfallschutz?
Praktisch nein. Am Markt wird fast ausschließlich echtes Factoring mit Forderungsausfallschutz angeboten. - Ist ein 2-Vertragsmodell teurer?
Meistens ja und auch etwas komplexer. Ohne sachlichen Grund entstehen oft unnötige Zusatzkosten. - Weshalb sind 1-Vertragsmodelle günstiger?
Je nach Größe des Factors, zahlt dieser innerhalb eines Rahmenvertrags zwischen 0,06 - 0,16% Gebühr für eine inkludierte Warenkreditversicherung. Der Unternehmer zahlt für eine separate WKV deutlich höhere Prämien. - Kann man später vom 2- zum 1-Vertragsmodell wechseln?
Ja. Nach Kündigung einer bestehenden Warenkreditversicherung wird ein 2-Vertragsmodell faktisch zum 1-Vertragsmodell. - Ist selektives Factoring mit kompletter Absicherung möglich?
Ja, durch die Kombination aus Factoringvertrag und separater Warenkreditversicherung.
