Factoring für Werkverträge – So finden Sie die passende Lösung
Projektgeschäft und Factoring? Bei Werkverträgen klappt das nur mit spezialisierten Anbietern. Lesen Sie, worauf Sie als Unternehmer achten sollten.
Werkverträge im Factoring: Warum Projektgeschäft und Bauleistungen besondere Anbieter brauchen
Zahlreiche mittelständische Betriebe realisieren heute individuelle Projektaufträge – im Glasfaserbau, Handwerk, Elektrotechnik, im Innenausbau, in der Medientechnik oder im Messebau.
Was viele Unternehmer dabei übersehen: Die Grundlage solcher Leistungen ist oft ein Werkvertrag, auch wenn es nicht direkt so benannt ist.
Und genau das wird relevant, wenn später beim Factoring die Leistungsabnahme ins Spiel kommt.
Praxisbeispiel: Medientechnik & Veranstaltungsbau
Die V. MediaSystems GmbH, ein wachstumsstarkes Unternehmen mit ca. 2,1 Mio. € Jahresumsatz, konzipiert und installiert medientechnische Lösungen in Hotels, Kongresszentren und Theatern.
Jedes Projekt ist ein Unikat:
- Planung, Materialauswahl und Umsetzung erfolgen individuell
- Abgerechnet wird nach Projektabnahme
- Verträge enthalten leistungsbezogene Meilensteine und Abnahmeprotokolle
Als das Unternehmen seine wachsenden Projekte per Factoring vorfinanzieren wollte, war die Überraschung groß: Drei Anbieter lehnten ab – Begründung: „Werkvertragsähnlich – nicht prüffähig“, obwohl diese Aussage gar nicht stimmt.
„Wir hatten perfekte Projektakten, zufriedene Kunden, rechtssichere Abnahmeprotkolle und klare Rechnungen – aber das reichte nicht. Die Standardanbieter kamen mit dem Modell nicht klar.“
– T. Vogel, Gründer & Geschäftsführer
Über eine spezialisierte Factoring-Vergleichsplattform wurde ein Anbieter gefunden, der exakt solche Strukturen kannte:
- Werkvertrag? Kein Problem.
- Projektphasen? Abbildbar.
- Abnahmeprotokoll? Pflicht, aber auch digital unterschrieben möglich.
Ergebnis: 90 % Auszahlung innerhalb von 48 Stunden, nachhaltige Entlastung der Liquidität – und keine Umstellung im laufenden Geschäft.

Werkverträge – die unterschätzte Hürde im Factoring
Werkverträge verpflichten den Unternehmer zu einem konkreten Erfolg – nicht nur zur Tätigkeit. Typischerweise gilt:
- Abnahme ist entscheidend für die Rechnungsstellung und Zahlungsfälligkeit
- Teilleistungen müssen vom Auftraggeber o. Bevollmächtiger abgenommen sein
- Leistungsdokumentation ist oft umfangreich
Viele Factoringgesellschaften – gerade die großen „Standardanbieter“ – verfügen nicht über die nötigen Prüfteams oder IT-Prozesse, um Werkverträge korrekt zu bewerten. Das führt leider dann oft zu Ablehnungen.
⚒️ Typische Branchen mit werkvertraglichen Projektmodellen
- Veranstaltungstechnik & Messebau
- Glasfaserausbau
- IT-Entwicklung mit kundenspezifischen Lösungen
- Innenausbau & Trockenbau
- Gebäudetechnik & Elektroinstallation
- Medieninstallationen & Sicherheitssysteme
- Möbel- und Küchenmontagen
- Garten- und Landschaftsbau
- Fassadentechnik und Metallbau u.v.m.
✅ Woran erkennt man einen geeigneten Factoringanbieter?
Ein professioneller Anbieter für Werkvertragsforderungen…
- fragt gezielt nach Abnahmeprotokollen oder Teilleistungsnachweisen
- kennt VOB, HOAI oder werkvertragliche Klauseln
- akzeptiert auch projektbezogene Dokumentation
- stellt flexible Einreichungsmöglichkeiten bereit (PDF, Schnittstelle, Upload)
Plattformen wie factoring-handwerk.com oder factoring-preisvergleich.de haben diese Anbieter im Portfolio und beraten kostenlos zu Struktur, Branche und Dokumentationsaufwand.
FAQ – Factoring bei projektbasierten Werkverträgen
1. Können auch kleinere Projektunternehmen Werkverträge per Factoring nutzen?
Ja – ab ca. 250.000 € Jahresumsatz kann ein passender Anbieter vermittelt werden.
2. Muss jede Rechnung ein Abnahmeprotokoll enthalten?
Ja – grundsätzlich bei Leistungen auf Basis des Werkvertragsrechts, VOB oder HOAI.
3. Was passiert bei Abschlagszahlungen?
Diese können bei entsprechender Dokumentation (z. B. Teilabnahme) ebenfalls gefactort werden.
4. Können auch öffentliche Auftraggeber einbezogen werden?
Ja – allerdings ausschließlich im stillen Factoring wegen der üblichen Abtretungsverbote.
5. Wie schnell funktioniert der Start?
Nach Angebotsvergleich und Vorlage der Unterlagen ist ein Start oft innerhalb von 14–21 Tagen möglich.