Factoring für Architekten und Planungsbüros
Langes Warten auf Honorarzahlung für Architektenleistungen nach HOAI wird mit Factoring Nutzung beendet, Forderungsausfallschutz inklusive.
Planungsbüros kennen das Phänomen: Die Leistung ist erbracht, die Rechnung gestellt – und dann beginnt das Warten. Während Gehälter, Miete und Softwarelizenzen pünktlich fällig werden, zahlen Bauherren, Projektentwickler und Kommunen auf 60, 75 oder 90 Tage. Factoring löst dieses Strukturproblem – und wird unter Architekten und Ingenieuren noch deutlich zu selten genutzt.
Honorare auf Abruf: Das Liquiditätsproblem der Planungsbranche
Ein Architekturbüro mit zehn Mitarbeitern führt typischerweise vier bis acht Projekte gleichzeitig – jedes in einer anderen HOAI-Leistungsphase. Das bedeutet: Honorarforderungen entstehen gestaffelt, treffen aber auf denselben monatlichen Kostenblock. Personalkosten, Berufshaftpflicht, CAD-Lizenzen und externe Fachplaner werden unabhängig davon fällig, ob gerade Geld eingeht oder nicht.
Erschwerend kommt hinzu, dass kommunale Auftraggeber und öffentliche Bauherren strukturell langsam zahlen – nicht aus böser Absicht, sondern wegen interner Freigabeprozesse und Haushaltszeiträumen. Private Bauherren hingegen zahlen manchmal schnell, aber unberechenbar. Das Ergebnis: Ein Büro, das wirtschaftlich gut läuft, kämpft trotzdem regelmäßig mit Liquiditätsengpässen.
Wie Factoring im Planungsbüro konkret funktioniert
Nach Rechnungsstellung für eine abgeschlossene Leistungsphase verkauft das Büro die Honorarforderung an einen spezialisierten Factor. Da HOAI-Leistungen werkvertraglich geschuldet werden, zahlt der Factor in der Regel 90 % des Rechnungsbetrags innerhalb von 24 bis 48 Stunden aus. Die verbleibenden 10 % folgen, sobald der Auftraggeber vollständig gezahlt hat.
Für Auftraggeber mit Abtretungsverboten – bei öffentlichen Ausschreibungen häufig Standard – gibt es das stille Verfahren: Der Forderungsverkauf bleibt für den Bauherrn unsichtbar, die Geschäftsbeziehung wird nicht berührt. Gerade für Planungsbüros, die auf langfristige Projektpartnerschaften angewiesen sind, ist das ein entscheidender Vorteil.
Zwei Büros, eine Lösung – Erfahrungen aus der Praxis
„Wir hatten immer wieder den gleichen Engpass: Leistungsphase 5 abgeschlossen, Rechnung raus – und dann drei Monate auf die Kommune gewartet. Factoring hat diesen Rhythmus komplett verändert. Heute plane ich mit dem Geld, das mir zusteht, nicht mit dem, das irgendwann kommt."
Dipl.-Ing. R. Kaufmann, Inhaber, Architekturbüro Hochbau & Sanierung
„Als Tragwerksplanungsbüro haben wir viele öffentliche Auftraggeber. Das stille Factoring war für uns der entscheidende Punkt – kein Auftraggeber hat etwas bemerkt, und wir mussten keine einzige Vertragsklausel neu verhandeln. Die 90 % kommen zuverlässig innerhalb von 48 Stunden."
M. Söhnlein, Geschäftsführer, Ingenieurbüro Tragwerk & Planung
Was Planungsbüros beim Anbieterwechsel sparen können
Wer bereits Factoring nutzt, sollte regelmäßig prüfen, ob die aktuellen Konditionen noch marktgerecht sind. Im Segment der freien Berufe und Planungsbüros sind Konditionalunterschiede von 20 bis 30 % zwischen Anbietern keine Seltenheit – bei einem Honorarumsatz von 500.000 € p.a. können das mehrere tausend Euro im Jahr sein.
Wer noch kein Factoring nutzt und die eigene Situation prüfen möchte, findet einen strukturierten Überblick zu spezialisierten Factoringlösungen für Architekten und Ingenieurbüros im Vergleich – inklusive Anbieterauswahl, Konditionsvergleich und kostenfreier Erstberatung.
Voraussetzungen auf einen Blick
Für den Einstieg in das Factoring benötigen Planungsbüros einen factorablen Jahresumsatz von mindestens 250.000 €, eine einredefreie Leistungserbringung je abgerechneter Phase und Auftraggeber mit ausreichender Bonität. Laufende Honorarstreitigkeiten oder offene Mängelrügen schließen einzelne Forderungen aus, betreffen aber nicht das gesamte Portfolio.
Bestehende Globalzessionen gegenüber der Hausbank erfordern vorab eine Freigabe – in der Praxis meist unkompliziert und innerhalb weniger Tage erledigt.
Quellen

