Factoring für Gerüstbauer
Wer ein Gerüstbauunternehmen führt, kennt das Dilemma aus eigener Erfahrung: Die Baustelle läuft, die Monteure arbeiten, das Material steht – aber das Geld kommt erst Wochen später
Factoring ist die Antwort auf dieses strukturelle Problem. Doch welcher Anbieter passt, und was kostet es wirklich? Ein Blick in die Praxis.
Das Grundproblem: Kapital steckt im Gerüst
Ein mittelständisches Gerüstbauunternehmen hat typischerweise Gerüstmaterial im sechs- bis siebenstelligen Bereich auf verschiedenen Baustellen gleichzeitig im Einsatz. Das Material ist gebunden, die Monteure sind bezahlt, die Fahrzeuge laufen – aber abgerechnet wird erst nach VOB-Abnahme, und gezahlt wird nach weiteren 45 bis 90 Tagen.
Wer in dieser Situation wächst – mehr Baustellen, mehr Kolonnen, mehr Material – verschärft das Problem zunächst: Jeder neue Auftrag bindet mehr Kapital, bevor er Liquidität bringt. Factoring dreht diese Logik um: Die Abnahme erfolgt, die Rechnung wird gestellt, und 90 % des Betrags sind innerhalb von 48 Stunden auf dem Konto.
Wer die eigene Situation prüfen möchte, findet einen strukturierten Überblick mit Anbieterauswahl und kostenfreier Erstberatung unter Factoring für Gerüstbauunternehmen – spezialisierte Anbieter vergleichen.
Was Factoring im Gerüstbau konkret bedeutet
Da Gerüstbauleistungen nach VOB oder Werkvertragsrecht abgerechnet werden, gilt beim Forderungsverkauf die 90/10-Regel: 90 % Sofortauszahlung nach einredefreier Abnahme, 10 % Sicherheitseinbehalt – dieser wird ausgekehrt, sobald der Auftraggeber vollständig gezahlt hat. Kein Einbehalt verfällt, er wird lediglich zeitlich nachgelagert ausgezahlt.
Das stille Verfahren ist im Gerüstbau besonders relevant: Viele Rahmenverträge mit Generalunternehmern enthalten Abtretungsverbote. Beim stillen Factoring bleibt der Forderungsverkauf für den Auftraggeber unsichtbar – die Geschäftsbeziehung wird nicht berührt, kein Auftraggeber muss informiert werden.
Konditionsvergleich: Was ein Gerüstbauunternehmen mit 1,6 Mio. € Umsatz spart
Auf Basis von 1.600.000 € factorablem Jahresumsatz, 90 % Auszahlung (VOB), Ø Zahlungsziel 55 Tage und stillem Inhouse-Factoring wurden drei unabhängige Angebote eingeholt:
| Parameter | Angebot Factor A | Angebot Factor B | Angebot Factor C |
|---|---|---|---|
| Factoring-Jahresumsatz | 1.600.000 € | 1.600.000 € | 1.600.000 € |
| Sofortauszahlung (VOB) | 90 % | 90 % | 90 % |
| Sicherheitseinbehalt | 10 % (nach Zahlung) | 10 % (nach Zahlung) | 10 % (nach Zahlung) |
| Ø Finanzierungslinie / Zinsbasis | 244.444 € / 220.000 € | 244.444 € / 220.000 € | 244.444 € / 220.000 € |
| All-In-Gebühr p.a. | 1,98 % | 2,25 % | 2,60 % |
| Gesamtkosten pro Monat | 2.640 € | 3.000 € | 3.467 € |
| Gesamtkosten p.a. | 31.680 € | 36.000 € | 41.600 € |
| Ersparnis vs. teuerstem Angebot | − 9.920 € p.a. | − 5.600 € p.a. | Vergleichswert |
All-In-Gebühr auf Jahresumsatz (inkl. Zins und Factoringgebühr). 10 % Sicherheitseinbehalt wird nach vollständiger Kundenzahlung ausgekehrt. Kein verbindliches Angebot.
Zwei Gerüstbauer berichten
„Wir haben jahrelang mit dem Kontokorrent jongliert – im Sommer zu wenig Linie, im Winter zu viel Druck. Factoring hat das komplett verändert. Der Factor zahlt pünktlich, egal was der GU macht. Ich kann jetzt Aufträge annehmen, ohne vorher zu rechnen ob die Liquidität reicht."
B. Steinhardt, Inhaber, Gerüstbau Steinhardt, 21 Mitarbeiter
„Was mich am meisten überrascht hat: Der Wechsel zu einem anderen Anbieter hat uns über 8.000 Euro im Jahr gebracht – bei exakt gleichen Leistungen. Wir hatten einfach nie verglichen. Das war ein teurer Fehler, den ich anderen Gerüstbauern ersparen möchte."
L. Krause, Geschäftsführerin, Gerüstbau & Industrieservice, 14 Mitarbeiter
Wann Factoring im Gerüstbau nicht funktioniert
Forderungen ohne nachweisliche Abnahme sind nicht factoringfähig – das gilt auch dann, wenn das Gerüst tatsächlich steht und genutzt wird. Ebenso scheiden Debitoren mit unzureichender Bonität oder offene Mängelrügen aus. Eine bestehende Globalzession bei der Hausbank erfordert vorab eine Freigabe – in der Praxis meist unkompliziert, aber nicht zu vergessen.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat in der Regel gute Karten: Die Gerüstbaubranche ist für spezialisierte Factoringanbieter eine bekannte und handhabbare Zielgruppe – die Abnahmedokumentation ist klar, die Debitoren sind überschaubar, das Risikoprofil ist kalkulierbar.
Quellen
